10 W 39/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-09-28, 10 W 39/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-09-28, 10 W 39/10
10 W 39/10Obergericht28.09.2010
Regest
Wirtschaftsfähigkeit
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 W 39/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-09-28
Aktenzeichen: 10 W 39/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0928.10W39.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat - Senat für Landwirtschaftssachen -
Normen: § 6 Abs. 7 HöfeO
Leitsätze
Wirtschaftsfähigkeit
Tenor
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1a) und 1b) gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Herford vom 22. März 2010 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten zu 1a) und 1b) tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 2) und 3).
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 273.640,00 € festgesetzt.
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