Oberlandesgericht Hamm, 2010-09-28, 10 W 39/10

10 W 39/10Obergericht28.09.2010

Regest

Wirtschaftsfähigkeit

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 W 39/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-09-28

Aktenzeichen: 10 W 39/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0928.10W39.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat - Senat für Landwirtschaftssachen -

Normen: § 6 Abs. 7 HöfeO

Leitsätze

Wirtschaftsfähigkeit

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1a) und 1b) gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Herford vom 22. März 2010 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten zu 1a) und 1b) tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 2) und 3).

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 273.640,00 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.