I-4 U 59/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-09-28, I-4 U 59/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-09-28, I-4 U 59/10
I-4 U 59/10Obergericht28.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 59/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-28
Aktenzeichen: I-4 U 59/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0928.I4U59.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 25. Februar 2010 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Kläge-rin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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