Oberlandesgericht Hamm, 2010-09-29, I-12 U 24/10

I-12 U 24/10Obergericht29.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-12 U 24/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-29

Aktenzeichen: I-12 U 24/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0929.I12U24.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 21.12.2009 verkündete Urteil des Einzel-richters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die in zweiter Instanz entstandenen Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzu-wenden, falls nicht die Gegenseite zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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