I-3 U 169/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-09-29, I-3 U 169/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-09-29, I-3 U 169/09
I-3 U 169/09Obergericht29.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-3 U 169/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-29
Aktenzeichen: I-3 U 169/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0929.I3U169.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 12.08.2009 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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