III-3 RVs 72/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-09-30, III-3 RVs 72/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-09-30, III-3 RVs 72/10
III-3 RVs 72/10Obergericht30.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — III-3 RVs 72/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-09-30
Aktenzeichen: III-3 RVs 72/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0930.III3RVS72.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Maßregelausspruch aufgehoben.
Im Übrigen wird die Revision als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Angeklagte.
Die Revisionsgebühr wird jedoch um 15 % ermäßigt. In diesem Umfang trägt auch die Staatskasse die der Angeklagten im Revisionsverfahren entstande-nen notwendigen Auslagen.
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