15 Wx 216/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-10-01, 15 Wx 216/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-10-01, 15 Wx 216/10
15 Wx 216/10Obergericht01.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 Wx 216/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-10-01
Aktenzeichen: 15 Wx 216/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1001.15WX216.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 2) hat dem Beteiligten zu 1) die ihm in dem Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Be-schwer¬de wird auf bis 2.000,- € festgesetzt.
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