Oberlandesgericht Hamm, 2010-10-01, 15 Wx 216/10

15 Wx 216/10Obergericht01.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 Wx 216/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-10-01

Aktenzeichen: 15 Wx 216/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1001.15WX216.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 2) hat dem Beteiligten zu 1) die ihm in dem Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Be-schwer¬de wird auf bis 2.000,- € festgesetzt.

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