15 W 306/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-10-12, 15 W 306/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-10-12, 15 W 306/10
15 W 306/10Obergericht12.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 306/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-10-12
Aktenzeichen: 15 W 306/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1012.15W306.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Das Grundbuchamt wird angewiesen, die B und I3
N GbR, bestehend aus den Gesellschaftern B und I3 N, in Abt. I der Grund-bücher von H Blatt ####, ####, #### und #### als Berechtigte des Erbbau-rechts bzw. der Untererbbaurechte einzutragen.
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