I-19 W 33/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-10-12, I-19 W 33/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-10-12, I-19 W 33/10
I-19 W 33/10Obergericht12.10.2010
Regest
Hinweis-, Aufklärungs-, Überwachungs- und Prüfungspflichten des Bauträgers gegenüber dem Besteller/Käufer eines zu errichtenden Hauses/Hausgrundstücks, der die Abdichtung des Kellergeschosses in Eigenleistung übernimmt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-19 W 33/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-10-12
Aktenzeichen: I-19 W 33/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1012.I19W33.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Normen: §§ 634, 636, 280, 281 BGB
Leitsätze
Hinweis-, Aufklärungs-, Überwachungs- und Prüfungspflichten des Bauträgers gegenüber dem Besteller/Käufer eines zu errichtenden Hauses/Hausgrundstücks, der die Abdichtung des Kellergeschosses in Eigenleistung übernimmt.
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Landgerichts Hagen vom 5. August 2010 teilweise abgeändert.
Den Klägern wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt U für den Klageantrag zu Ziff. 1, in Höhe von zuletzt 16.800 € nebst Zinsen, sowie für die Klageanträge zu Ziff. 2 und 4 Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsanordnung bewilligt.
Die Beiordnung erfolgt zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwaltes.
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