I-25 U 58/08•Oberlandesgericht Hamm, 2010-10-12, I-25 U 58/08
Oberlandesgericht Hamm, 2010-10-12, I-25 U 58/08
I-25 U 58/08Obergericht12.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-25 U 58/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-12
Aktenzeichen: I-25 U 58/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1012.I25U58.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Die Klage wird abgewiesen, soweit die Beklagte zur Zahlung von 145.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 140.530,38 € seit dem 21.08.2007 und aus weiteren 4.469,62 € seit dem 28.12.2007 verurteilt worden ist.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.