Oberlandesgericht Hamm, 2010-10-14, 1 Ws 520 und 521/10

1 Ws 520 und 521/10Obergericht14.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Ws 520 und 521/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-10-14

Aktenzeichen: 1 Ws 520 und 521/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1014.1WS520UND521.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Normen: § 56f StGB

Tenor

Der Beschluss der 4. Strafvollstreckungskammer des Landgerichts E bei dem Amtsgericht D vom 11.08.2010 wird aufgehoben, soweit die Strafaussetzung zur Bewährung aus dem Urteil des Amtsgerichts C vom 02.05.2001 (20 Js 11/01 StA Münster) widerrufen worden ist.

Die Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten aus dem Urteil des Amtsgerichts C vom 02.05.2001 wird nach Ablauf der Bewährungszeit er-lassen.

Die weitergehende Beschwerde wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Verurteilten auferlegt,

§ 473 Abs. 1, Abs. 4 StPO.

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