I-15 W 201 + 202/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-10-14, I-15 W 201 + 202/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-10-14, I-15 W 201 + 202/10
I-15 W 201 + 202/10Obergericht14.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 201 + 202/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-10-14
Aktenzeichen: I-15 W 201 + 202/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1014.I15W201.202.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die angefochtenen Beschlüsse werden aufgehoben.
Das Grundbuchamt wird angewiesen, die beantragte Eigentumsumschrei-bung vorzunehmen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.