I-10 U 79/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-10-19, I-10 U 79/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-10-19, I-10 U 79/10
I-10 U 79/10Obergericht19.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-10 U 79/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-19
Aktenzeichen: I-10 U 79/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1019.I10U79.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 14.04.2010 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Zustimmung zur Bestellung der im Tenor des landgerichtlichen Urteils genannten Hausverwaltung dergestalt erfolgen soll, dass diese die genannten Verwaltungstätigkeiten unter Ausschluss der Parteien wahrnimmt.
Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abzu-wenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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