6 WF 130/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-10-26, 6 WF 130/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-10-26, 6 WF 130/10
6 WF 130/10Obergericht26.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 130/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-10-26
Aktenzeichen: 6 WF 130/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1026.6WF130.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 30.3.2010 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Siegen vom 18.3.2010 abgeändert.
Die der Beteiligten zu 1) nach § 158 Abs. 7 FamFG zustehende Vergütung wird auf 900,00 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
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