Oberlandesgericht Hamm, 2010-10-26, 6 WF 130/10

6 WF 130/10Obergericht26.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 130/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-10-26

Aktenzeichen: 6 WF 130/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1026.6WF130.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 30.3.2010 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Siegen vom 18.3.2010 abgeändert.

Die der Beteiligten zu 1) nach § 158 Abs. 7 FamFG zustehende Vergütung wird auf 900,00 € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.