I-21 U 163/08•Oberlandesgericht Hamm, 2010-10-26, I-21 U 163/08
Oberlandesgericht Hamm, 2010-10-26, I-21 U 163/08
I-21 U 163/08Obergericht26.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-21 U 163/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-26
Aktenzeichen: I-21 U 163/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1026.I21U163.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Beklagte wird unter Abänderung des am 22.10.2008 verkündeten Urteils des Landgerichts Bielefeld – AZ 18 O 14/08 - verurteilt, an die Klägerin 5.363,23 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.10.2007 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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