Oberlandesgericht Hamm, 2010-10-28, I-2 U 60/10

I-2 U 60/10Obergericht28.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-2 U 60/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-28

Aktenzeichen: I-2 U 60/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1028.I2U60.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 26. Januar 2010 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die in der Berufungsinstanz entstandenen Kosten zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die gegen sie gerichtete Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.