I-4 W 119/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-11-02, I-4 W 119/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-11-02, I-4 W 119/10
I-4 W 119/10Obergericht02.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-4 W 119/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-11-02
Aktenzeichen: I-4 W 119/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1102.I4W119.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Normen: UrhG § 101 Abs. 1, 10
Tenor
wird die Beschwerde der Antragstellerin vom 07.10.2010 gegen den Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 03.09.2010 zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Beschwerdewert wird auf 3.000,- € festgesetzt.
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