3 U 40/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-11-08, 3 U 40/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 40/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-08
Aktenzeichen: 3 U 40/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1108.3U40.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Beklagten gegen das am 28.01.2010 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster werden zurückgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die durch die Nebenintervention entstandenen Kosten werden der Streithelferin der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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