31 U 121/08•Oberlandesgericht Hamm, 2010-11-10, 31 U 121/08
Oberlandesgericht Hamm, 2010-11-10, 31 U 121/08
31 U 121/08Obergericht10.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 121/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-10
Aktenzeichen: 31 U 121/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1110.31U121.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen vom 03.09.2008 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Streithelfer, diese tragen ihre Kosten selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklag-te Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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