Oberlandesgericht Hamm, 2010-11-11, I-22 U 79/10

I-22 U 79/10Obergericht11.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-22 U 79/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-11

Aktenzeichen: I-22 U 79/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1111.I22U79.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26. März 2010 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages ab-wenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

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