I-7 U 97/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-11-16, I-7 U 97/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-11-16, I-7 U 97/09
I-7 U 97/09Obergericht16.11.2010
Regest
Zur Herausgabe einer an einen Treuhänder erfolgten Auszahlung des Hinterlegungsbetrages; zur Abänderung der Kostenentscheidung erster Instanz unter Einbeziehung einer in zweiter Instanz nicht betiligten Partei
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-7 U 97/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-16
Aktenzeichen: I-7 U 97/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1116.I7U97.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Normen: §§ 816 Abs. 2, 822 BGB; 13 HinterlegungsO; 97, 119 BauGB; 91 ZPO
Leitsätze
Zur Herausgabe einer an einen Treuhänder erfolgten Auszahlung des Hinterlegungsbetrages; zur Abänderung der Kostenentscheidung erster Instanz unter Einbeziehung einer in zweiter Instanz nicht betiligten Partei
Tenor
Das Teil- und Schlussurteil des Landgerichts Münster vom 25.11.2009 (14 O 32/08) wird abgeändert.
Die Zahlungsklage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.