Oberlandesgericht Hamm, 2010-11-16, I-7 U 97/09

I-7 U 97/09Obergericht16.11.2010

Regest

Zur Herausgabe einer an einen Treuhänder erfolgten Auszahlung des Hinterlegungsbetrages; zur Abänderung der Kostenentscheidung erster Instanz unter Einbeziehung einer in zweiter Instanz nicht betiligten Partei

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-7 U 97/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-16

Aktenzeichen: I-7 U 97/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1116.I7U97.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Normen: §§ 816 Abs. 2, 822 BGB; 13 HinterlegungsO; 97, 119 BauGB; 91 ZPO

Leitsätze

Zur Herausgabe einer an einen Treuhänder erfolgten Auszahlung des Hinterlegungsbetrages; zur Abänderung der Kostenentscheidung erster Instanz unter Einbeziehung einer in zweiter Instanz nicht betiligten Partei

Tenor

Das Teil- und Schlussurteil des Landgerichts Münster vom 25.11.2009 (14 O 32/08) wird abgeändert.

Die Zahlungsklage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.