Oberlandesgericht Hamm, 2010-11-18, I-27 U 26/10

I-27 U 26/10Obergericht18.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-27 U 26/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-18

Aktenzeichen: I-27 U 26/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1118.I27U26.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des beklagten Landes gegen das am 21. Januar 2010 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.

Das beklagte Land trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das beklagte Land kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu voll-streckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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