I-27 U 191/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-11-25, I-27 U 191/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-11-25, I-27 U 191/09
I-27 U 191/09Obergericht25.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-27 U 191/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-25
Aktenzeichen: I-27 U 191/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1125.I27U191.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 14.10.2009 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Siegen abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwen¬den, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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