I-19 U 147/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-11-30, I-19 U 147/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-11-30, I-19 U 147/09
I-19 U 147/09Obergericht30.11.2010
Regest
Zu den Voraussetzungen von Schadensersatzansprüchen wegen Lieferung einer vertragswidrigen Schweineherde (hier: Infektion mit dem PRRS-Virus) nach Litauen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-19 U 147/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-30
Aktenzeichen: I-19 U 147/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1130.I19U147.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Normen: Art. 35, 45, 74 CISG
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen von Schadensersatzansprüchen wegen Lieferung einer vertragswidrigen Schweineherde (hier: Infektion mit dem PRRS-Virus) nach Litauen.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 15.10.2009 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 60.533,90 € festgesetzt.
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