I-4 U 88/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-11-30, I-4 U 88/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-11-30, I-4 U 88/10
I-4 U 88/10Obergericht30.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 88/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-30
Aktenzeichen: I-4 U 88/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1130.I4U88.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das 10. März 2010 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betra-ges abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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