Oberlandesgericht Hamm, 2010-11-30, I-9 U 19/10

I-9 U 19/10Obergericht30.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-9 U 19/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-30

Aktenzeichen: I-9 U 19/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1130.I9U19.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 09.12.2009 verkündete Urteil der 12. Zi-vilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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