I-30 U 98/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-12-03, I-30 U 98/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-12-03, I-30 U 98/10
I-30 U 98/10Obergericht03.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-30 U 98/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-03
Aktenzeichen: I-30 U 98/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1203.I30U98.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 6. Mai 2010 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird mit der Maß-gabe zurückgewiesen, dass die Klägerin die Kosten der ersten Instanz trägt mit Ausnahme der Kosten, welche durch die Säumnis der Beklagten im Kam¬mertermin am 19. November 2009 entstanden sind; diese Kosten trägt die Be¬klagte selbst.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufungsinstanz.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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