I-34 U 73/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-12-07, I-34 U 73/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-12-07, I-34 U 73/10
I-34 U 73/10Obergericht07.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-34 U 73/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-07
Aktenzeichen: I-34 U 73/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1207.I34U73.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 07.05.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Arnsberg -Az. 2 O 453/09- wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufungsinstanz einschließlich der der Nebenintervenienten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung abzuwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beschwer des Klägers übersteigt 20.000,- €.
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