25 W 651/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-12-08, 25 W 651/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-12-08, 25 W 651/09
25 W 651/09Obergericht08.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 25 W 651/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-08
Aktenzeichen: 25 W 651/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1208.25W651.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Kostenfestsetzungsbeschluss wird abgeändert.
Die von der Antragsgegnerin auf Grund des Urteils des Oberlandesge-richts Hamm vom 30.06.2009, AZ.: I-27 W 21/09, an die Antragstellerin
zu erstattenden Kosten werden anderweitig auf 5.871,60 EUR nebst
Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem
13.07.2009 festgesetzt.
Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antrag-
stellerin 58 % und die Antragsgegnerin 42 %.
Der Beschwerdewert wird auf 1.994,40 EUR festgesetzt.
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