Oberlandesgericht Hamm, 2010-12-10, 20 U 73/10

20 U 73/10Obergericht10.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 73/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-10

Aktenzeichen: 20 U 73/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1210.20U73.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15. April 2010 verkündete Urteil der Zivilkammer IV des Landgerichts Detmold abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Dem Kläger werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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