Oberlandesgericht Hamm, 2010-12-13, I-31 U 99/07

I-31 U 99/07Obergericht13.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-31 U 99/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-13

Aktenzeichen: I-31 U 99/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1213.I31U99.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag der Beklagten wird zurückgewiesen. Der Rechtsstreit ist durch den mit Senatsbeschluss vom 25.10.2010 festgestellten Vergleich beendet.

Die Beklagten tragen die weiteren Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von bis 125.000,00 EUR.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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