Oberlandesgericht Hamm, 2010-12-13, I-7 W 33/10

I-7 W 33/10Obergericht13.12.2010

Regest

Ausschluss der fristlosen mieterseitigen Kündigung nach Aufgabe des Nutzungswillens und Ablaufs einer angemessenen Frist iSd § 314 Abs. 3 BGB

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-7 W 33/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-12-13

Aktenzeichen: I-7 W 33/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1213.I7W33.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Normen: §§ 535, 543, 314 Abs. 3 BGB

Leitsätze

Ausschluss der fristlosen mieterseitigen Kündigung nach Aufgabe des Nutzungswillens und Ablaufs einer angemessenen Frist iSd § 314 Abs. 3 BGB

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsteller vom 08.07.2010 gegen den Beschluss des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 08.03.2010 wird zurückgewiesen.

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