I-7 W 33/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-12-13, I-7 W 33/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-12-13, I-7 W 33/10
I-7 W 33/10Obergericht13.12.2010
Regest
Ausschluss der fristlosen mieterseitigen Kündigung nach Aufgabe des Nutzungswillens und Ablaufs einer angemessenen Frist iSd § 314 Abs. 3 BGB
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-7 W 33/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-13
Aktenzeichen: I-7 W 33/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1213.I7W33.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Normen: §§ 535, 543, 314 Abs. 3 BGB
Leitsätze
Ausschluss der fristlosen mieterseitigen Kündigung nach Aufgabe des Nutzungswillens und Ablaufs einer angemessenen Frist iSd § 314 Abs. 3 BGB
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsteller vom 08.07.2010 gegen den Beschluss des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 08.03.2010 wird zurückgewiesen.
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