Oberlandesgericht Hamm, 2010-12-16, 15 W 538/10

15 W 538/10Obergericht16.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 538/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-12-16

Aktenzeichen: 15 W 538/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1216.15W538.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 3) wird als unzulässig verworfen.

Die Beschwerden der Beteiligten zu 4) und 5) werden zurückgewiesen.

Die Beteiligten zu 2) bis 5) haben als Teilschuldner zu je 1/4 die der betroffenen Gesellschaft im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 50.000 € festge-setzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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