15 Wx 470/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-12-16, 15 Wx 470/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-12-16, 15 Wx 470/10
15 Wx 470/10Obergericht16.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 Wx 470/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-16
Aktenzeichen: 15 Wx 470/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1216.15WX470.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat des Oberlandesgercihts Hamm
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die erste Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts vom 14.10.2009 wird zurückgewiesen.
Das Amtsgericht wird angewiesen, den am 05.08.2010 der Beteiligten zu 1) erteilten Erbschein einzuziehen.
Die Beteiligte zu 1) hat die der Beteiligten zu 3) im Verfahren der Erst-beschwerde entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten des Verfahrens dritter In-stanz findet nicht statt.
Der Geschäftswert wird für das Verfahren der weiteren Beschwerde auf 50.000 € festgesetzt.
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