Oberlandesgericht Hamm, 2010-12-16, II-2 WF 279/10

II-2 WF 279/10Obergericht16.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — II-2 WF 279/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-12-16

Aktenzeichen: II-2 WF 279/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1216.II2WF279.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts

– Familiengericht – Essen-Borbeck vom 05.07.2010 teilweise abgeändert:

Dem Antragsteller wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt M aus F für die 1. Instanz ratenfreie Verfahrenskostenhilfe insoweit bewilligt, als er gegenüber der Antragsgegnerin einen Ausgleichsanspruch in Höhe von insgesamt 460,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit geltend macht.

Die Beschwerde des Antragstellers vom 22.07.2010 im Übrigen wird zurückgewiesen.

Die Gebühr nach Ziff. 1912 KVFamGKG wird auf die Hälfte ermäßigt.

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