II-2 WF 279/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-12-16, II-2 WF 279/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-12-16, II-2 WF 279/10
II-2 WF 279/10Obergericht16.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — II-2 WF 279/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-16
Aktenzeichen: II-2 WF 279/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1216.II2WF279.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts
– Familiengericht – Essen-Borbeck vom 05.07.2010 teilweise abgeändert:
Dem Antragsteller wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt M aus F für die 1. Instanz ratenfreie Verfahrenskostenhilfe insoweit bewilligt, als er gegenüber der Antragsgegnerin einen Ausgleichsanspruch in Höhe von insgesamt 460,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit geltend macht.
Die Beschwerde des Antragstellers vom 22.07.2010 im Übrigen wird zurückgewiesen.
Die Gebühr nach Ziff. 1912 KVFamGKG wird auf die Hälfte ermäßigt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.