Oberlandesgericht Hamm, 2010-12-17, I-19 U 1/10

I-19 U 1/10Obergericht17.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-19 U 1/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-17

Aktenzeichen: I-19 U 1/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1217.I19U1.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20. November 2009 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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