1 VAs 113/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-12-21, 1 VAs 113/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-12-21, 1 VAs 113/10
1 VAs 113/10Obergericht21.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 VAs 113/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-21
Aktenzeichen: 1 VAs 113/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1221.1VAS113.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird auf Kosten des Betroffenen als unbegründet verworfen.
Der Geschäftswert wird auf 3.000,00 € festgesetzt (§§ 30 Abs. 3 S. 1 EGGVG, 30 Abs. 3, Abs. 2 S. 1 KostO).
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren wird zurückgewiesen.
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