Oberlandesgericht Hamm, 2010-12-21, 1 VAs 113/10

1 VAs 113/10Obergericht21.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 VAs 113/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-12-21

Aktenzeichen: 1 VAs 113/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1221.1VAS113.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird auf Kosten des Betroffenen als unbegründet verworfen.

Der Geschäftswert wird auf 3.000,00 € festgesetzt (§§ 30 Abs. 3 S. 1 EGGVG, 30 Abs. 3, Abs. 2 S. 1 KostO).

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren wird zurückgewiesen.

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