11 W 128/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-12-22, 11 W 128/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-12-22, 11 W 128/10
11 W 128/10Obergericht22.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 W 128/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-22
Aktenzeichen: 11 W 128/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1222.11W128.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 29. Oktober 2010 gegen den Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 07. Oktober 2010 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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