II-10 WF 181/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-12-29, II-10 WF 181/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-12-29, II-10 WF 181/10
II-10 WF 181/10Obergericht29.12.2010
Regest
Keine Beschwerdebefugnis des Rechtsanwalts bei Ablehnung seiner Beiordnung im Prozesskostenhilfeverfahren.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — II-10 WF 181/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-29
Aktenzeichen: II-10 WF 181/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1229.II10WF181.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat für Familiensachen
Normen: §§ 114, 127 ZPO
Leitsätze
Keine Beschwerdebefugnis des Rechtsanwalts bei Ablehnung seiner Beiordnung im Prozesskostenhilfeverfahren.
Tenor
Das Verfahren wird vom Einzelrichter auf den Senat übertragen.
2,
Die Beschwerde des Rechtsanwalts C vom 23.07.2010 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Recklinghausen vom 19.07.2010 (40 F 310/07) wird verworfen.
Der Beschwerdewert wird auf bis 400,00 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.