Oberlandesgericht Hamm, 2011-01-04, 15 W 270/10

15 W 270/10Obergericht04.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 270/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-01-04

Aktenzeichen: 15 W 270/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0104.15W270.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die angefochtene Zwischenverfügung wird hinsichtlich der Bean-standungen aufgehoben,

es sei eine öffentlich beglaubigte Abschrift des unterschriebenen Ge-sellschaftsvertrages einzureichen und

die in den „Articles of Association“ in Bezug genommenen „Table A“ der Companies Regulations 1985 seien als Bestandteil des Gesellschaftsvertrages der Anmeldung in beglaubigter Übersetzung beizufügen.

Im Übrigen ist die Beschwerde in der Hauptsache erledigt.

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