15 W 270/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-01-04, 15 W 270/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-01-04, 15 W 270/10
15 W 270/10Obergericht04.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 270/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-01-04
Aktenzeichen: 15 W 270/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0104.15W270.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die angefochtene Zwischenverfügung wird hinsichtlich der Bean-standungen aufgehoben,
es sei eine öffentlich beglaubigte Abschrift des unterschriebenen Ge-sellschaftsvertrages einzureichen und
die in den „Articles of Association“ in Bezug genommenen „Table A“ der Companies Regulations 1985 seien als Bestandteil des Gesellschaftsvertrages der Anmeldung in beglaubigter Übersetzung beizufügen.
Im Übrigen ist die Beschwerde in der Hauptsache erledigt.
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