Oberlandesgericht Hamm, 2011-01-10, 31 U 118/10

31 U 118/10Obergericht10.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 31 U 118/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-01-10

Aktenzeichen: 31 U 118/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0110.31U118.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Die Berufungen der Klägerin und der Beklagten gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 27.05.2010 werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Zinsen auf den vom Landgericht ausgeurteilten Betrag von 29.750 € ab dem 12,08.2009 in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen sind.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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