Oberlandesgericht Hamm, 2011-01-11, I-15 W 495/10

I-15 W 495/10Obergericht11.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 495/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-01-11

Aktenzeichen: I-15 W 495/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0111.I15W495.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Der Geschäftswert wird auf 1.000 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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