I-15 W 495/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-01-11, I-15 W 495/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-01-11, I-15 W 495/10
I-15 W 495/10Obergericht11.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 495/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-01-11
Aktenzeichen: I-15 W 495/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0111.I15W495.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.
Der Geschäftswert wird auf 1.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.