Oberlandesgericht Hamm, 2011-01-12, 13 U 122/10

13 U 122/10Obergericht12.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 13 U 122/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-01-12

Aktenzeichen: 13 U 122/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0112.13U122.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Verfügungsbeklagten wird das am 25.08.2010 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Dortmund gem. Beschluss vom 14.07.2010 wird aufgehoben.

Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsklägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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