I-15 W 632/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-01-13, I-15 W 632/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-01-13, I-15 W 632/10
I-15 W 632/10Obergericht13.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 632/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-01-13
Aktenzeichen: I-15 W 632/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0113.I15W632.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Die Auslagen und die Vergütung des zu 2) beteiligten Nachlasspflegers wird auf 6.593,04 € festgesetzt.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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