I-3 U 112/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-01-17, I-3 U 112/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-01-17, I-3 U 112/10
I-3 U 112/10Obergericht17.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-3 U 112/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-01-17
Aktenzeichen: I-3 U 112/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0117.I3U112.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsver-fahren wird zurückgewiesen.
Der Senat weist nach Vorberatung darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung des Klägers durch einstimmigen Senatsbeschluss gemäß § 522 Abs.2 S.1 ZPO zurückzu-weisen.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
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