Oberlandesgericht Hamm, 2011-01-17, I-3 U 112/10

I-3 U 112/10Obergericht17.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-3 U 112/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-01-17

Aktenzeichen: I-3 U 112/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0117.I3U112.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsver-fahren wird zurückgewiesen.

Der Senat weist nach Vorberatung darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung des Klägers durch einstimmigen Senatsbeschluss gemäß § 522 Abs.2 S.1 ZPO zurückzu-weisen.

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.

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