II-10 WF 201/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-01-19, II-10 WF 201/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-01-19, II-10 WF 201/10
II-10 WF 201/10Obergericht19.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — II-10 WF 201/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-01-19
Aktenzeichen: II-10 WF 201/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0119.II10WF201.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat für Familiensachen
Tenor
Das Verfahren wird vom Einzelrichter auf den Senat übertragen.
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 23. August 2010 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen vom 13. August 2010, der als Erlassdatum den 16. August 2010 trägt, abgeändert.
Der Antragstellerin wird für die erste Instanz auch insoweit ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin R aus H bewilligt, soweit sie Kindesunterhalt für X, geb. am 4. Januar 1999, für die Monate Juni bis einschließlich Dezember 2010 in Höhe von monatlich 456,00 EUR verlangt und soweit sie ab Januar 2011 Unterhalt in Höhe von monatlich 518,00 EUR verlangt (Antrag zu 3.).
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