I-15 W 249/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-01-20, I-15 W 249/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-01-20, I-15 W 249/10
I-15 W 249/10Obergericht20.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 249/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-01-20
Aktenzeichen: I-15 W 249/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0120.I15W249.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.
Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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