I-15 W 485/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-01-21, I-15 W 485/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-01-21, I-15 W 485/10
I-15 W 485/10Obergericht21.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 485/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-01-21
Aktenzeichen: I-15 W 485/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0121.I15W485.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird als unzulässig verworfen.
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird der angefochtene Beschluss aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht –Registergericht- zurück-verwiesen.
Der Beschwerdewert für die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird auf bis zu 1.000 € festgesetzt.
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