Oberlandesgericht Hamm, 2011-01-21, I-15 W 485/10

I-15 W 485/10Obergericht21.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 485/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-01-21

Aktenzeichen: I-15 W 485/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0121.I15W485.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird als unzulässig verworfen.

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird der angefochtene Beschluss aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht –Registergericht- zurück-verwiesen.

Der Beschwerdewert für die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird auf bis zu 1.000 € festgesetzt.

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