Oberlandesgericht Hamm, 2011-01-24, I-6 U 195/10

I-6 U 195/10Obergericht24.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-6 U 195/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-01-24

Aktenzeichen: I-6 U 195/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0124.I6U195.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 19.08.2010 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.530,66 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.12.2009 sowie weitere 265,70 Euro zu zahlen.

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen, die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 72 % und die Beklagte zu 28 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu

87 % und die Beklagte zu 13 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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