I-6 U 195/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-01-24, I-6 U 195/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-01-24, I-6 U 195/10
I-6 U 195/10Obergericht24.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-6 U 195/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-01-24
Aktenzeichen: I-6 U 195/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0124.I6U195.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 19.08.2010 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.530,66 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.12.2009 sowie weitere 265,70 Euro zu zahlen.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen, die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 72 % und die Beklagte zu 28 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu
87 % und die Beklagte zu 13 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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