I-11 U 122/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-01-26, I-11 U 122/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-01-26, I-11 U 122/10
I-11 U 122/10Obergericht26.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-11 U 122/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-01-26
Aktenzeichen: I-11 U 122/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0126.I11U122.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des beklagten Landes wird das am 11.03.2010 verkündete Ur-teil der Zivilkammer IV des Landgerichts Detmold abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 3.830,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.05.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 4 % und das beklagte Land zu 96 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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