I-3 U 64/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-01-26, I-3 U 64/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-01-26, I-3 U 64/10
I-3 U 64/10Obergericht26.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-3 U 64/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-01-26
Aktenzeichen: I-3 U 64/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0126.I3U64.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Rücknahme der Berufung durch die Klägerin hat den Verlust des Rechtsmittels
zur Folge. Ihr werden die Kosten der Berufung auferlegt (§ 516 Abs. 3 ZPO).
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 89.000,- Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.